Bautechnische Beweissicherung - Selbstständiges Beweisverfahren DIN 4123
Nur mit einer zuverlässigen Beweissicherung, Schadendokumentation und Schadenaufnahme kann man im Nachgang Streitigkeiten mit anderen Vertragspartnern vermeiden. Die Gutachten, die ein Sachverständiger für Bauschäden, Baumängel usw. erstellt, gehen ins Detail, so dass eine genaue Zuordnung und Verantwortlichkeit erfolgen kann. Dies ist die Voraussetzung für eine effektive Schadenregulierung.
Bei Baumaßnahmen helfen wir durch eine sachverständige digitale Beweissicherung bzw. Zustandserfassung und Dokumentation etwaige Streitigkeiten und unberechtigte Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Im Auftrag von gewerblichen, öffentlichen und privaten Bauherren wie auch von Bauunternehmen tragen wir mit der Beweissicherung zu einer Vermeidung von teuren Rechtsstreitigkeiten bei.
Mit der Zustandserfassung vor und bei Bedarf auch nach Baumaßnahmen erfolgt entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik. Bei Bauschäden und Verdacht auf Bau- bzw. Sachmängel erhalten Sie so wirksame Argumente bei der Durchsetzung ihrer Rechte bzw. vermeiden Wertverluste.
Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf Neubau- und Umbaumaßnahmen im Bestand oder auf Baumaßnahmen mit Grundwasserabsenkung, Unterfangung und auf besonders erschütterungsintensive Baumaßnahmen, usw.. Sie erfolgt bei verschiedenen Bauzuständen zur Abgrenzung von Bauleistungen sowie an benachbarter bzw. angrenzender Bebauung zum Beispiel bei Infrastrukturprojekten im Verkehrswegebau, Tiefbau, Wasserbau, bei Abbruchmaßnahmen sowie im Bereich des Hochbaus z.B. im Wohnungsbau bei Lückenschließungen oder im Gewerbe- und Industriebau.
Leistungen vor Baubeginn
Umfang der Beweissicherung
Nach Abschluss der Baumaßnahme (bei Bedarf und Notwendigkeit)
Unser Service - Ihr Vorteil
Bautechnische Beweissicherung
Die Beweissicherung dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn anstehender und geplanter Bauarbeiten unter Aufnahme von bestehenden Bauschäden oder -mängeln sowie durch die Baumaßnahme entstehenden bzw. zu erwartenden Bauschäden oder -mängeln. Diese ist üblicherweise vor Durchführung von Baumaßnahmen notwendig, um beispielsweise Streitigkeiten bei infolge der Baumaßnahmen entstandenen Schädigungen gegenüber Dritten unbürokratisch zu regeln.
Voraussetzung dazu ist, dass zuverlässige Zustandsfeststellungen der angrenzenden Objekte sowohl in textlicher als auch in fotodokumentarischer Form getroffen werden. Da im Zuge der Baumaßnahmen Veränderungen des vorhandenen Schadensbildes erwartet werden können, ist der Beweissicherung eine wichtige Rolle zuzuschreiben. Rechtsstreitigkeiten, die entstehen können, sind ohne vorherige Beweissicherung nur schwer abzuwenden. Diese Art von Beweissicherung unterscheidet sich von herkömmlichen Beweissicherungen gravierend: Während in einer Bauphase üblicherweise eine Beweissicherung nach einem Schadensereignis stattfindet, kann der Zeitpunkt der Beweissicherung nach hinten frei gewählt werden.
Bei der Art der Beweissicherung nach DIN 4123 muss die Beweissicherung aber vor Baubeginn an den nachbarschaftlichen Grundstücken oder Objekten stattfinden. Wird ein Bauherr nach dem Beginn seiner Maßnahme auf einen Schaden an einem Nachbarobjekt hingewiesen, kann die Behauptung, dass es sich um einen schon vor Baubeginn erhabenen Schaden gehandelt hat, nicht mehr nachgewiesen werden. Ein Rechtstreit ist dann vorprogrammiert.
In erster Linie erfolgt die Beweissicherung vor der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, Kanalbauarbeiten oder Lückenbebauungen, d.h. dort, wo beispielsweise mit Rissschäden gerechnet werden kann bzw. nicht auszuschließen sind. In der Regel werden von den zuständigen Behörden, planenden Architekten oder bauausführenden Firmen immer öfter bereits vor Baubeginn Sachverständige beauftragt, entsprechende Beweissicherungsgutachten zu erstellen, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Was ist eine Beweissicherung im Bauwesen?
Laut Definition dient die Beweissicherung vor Baubeginn der Erhebung des IST-Zustandes vor dem Beginn eines Bauvorhabens. Durch die Erfassung von Sachverhalten, Schäden, Rissen, usw. trägt die Beweissicherung zur Klärung im Fall von Schäden und weiteren Unklarheiten in Streitfällen bei.
Wann soll die Beweissicherung ausgeführt werden?
Die Beweissicherung muss vor Baubeginn ausgeführt werden, kann aber -je nach Umfang und Abfolge der Baumaßnahmen- auch zu einem anderen gewählten Zeitpunkt während der Ausführung relevant werden.
Wer beauftragt Beweissicherung?
Beweissicherungsverfahren vor Bauausführungen - Allgemein kann ein Beweissicherungsverfahren durch ein Gericht, aber auch durch einen privaten oder öffentlichen Auftraggeber beauftragt werden.
Was bringt ein Beweissicherungsverfahren - Ziel und Zweck der Beweissicherung?
Schäden, Risse, usw. des Bestandes dokumentieren, Schäden und Veränderungen infolge baulicher Maßnahmen an baulichen Anlagen und Hallenflächen aufzeigen können, Ursachen von Veränderungen und Verantwortlichkeiten zu klären. Durch ein Beweisverfahren, kann ein Streitfall ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren geklärt werden.
Welche Beweismittel sind im selbständigen Beweisverfahren zulässig?
Im Beweisverfahren ist als Beweismittel nur die schriftliche und fotografische Begutachtung durch einen Sachverständigen zugelassen.
Wie geht es nach Beweissicherungsverfahren weiter?
Nach Abschluss des Beweissicherungsverfahrens wird diese Bestandsaufnahme archiviert und/oder es wird ein Gutachten erstellt, dass die Ergebnisse der Beweissicherung wiedergibt und darstellt.
Was ist ein Beweissicherungsgutachten?
Ein schriftliches Beweissicherungsgutachten ist eine Dokumentation von Schäden oder Mängeln und dient somit als Grundlage zur Durchsetzung von Ansprüchen bei Schadenfällen und/oder Streitigkeiten.
Warum ist eine vorsorgliche Beweissicherung empfohlen?
Beim Straßenbau, Tiefbaumaßnahmen, Gründungsarbeiten, Verbauarbeiten, usw. welche Einfluss auf die Nachbarbebauung haben, besteht das Risiko von Schäden, Rissen, usw.. Deshalb wird empfohlen, vor Beginn einer Baumaßnahme eine bautechnische Beweissicherung gemäß DIN 4123 durchführen zu lassen. Eine Beweissicherung dient dazu zu klären, welche Partei einen Schaden verursacht hat und für den Schaden aufkommen soll. Zudem gibt das Schadengutachten die Kosten für die Schadensbeseitigung wieder. Vor Beginn einer Baumaßnahme sollte deshalb immer eine vorsorgliche Beweissicherung ausgeführt werden.
Rufen Sie uns bitte unter 089 / 20 70 42 780 an oder kontaktieren Sie uns direkt über unser Kontaktformular, wir beraten Sie gern!
Schlagworte zur Tätigkeit Beweissicherung
Beweissicherung
+Beweissicherung
Beweissicherung vor Baubeginn
+Beweissicherung +vor +Baubeginn
Beweissicherung Bau
+Beweissicherung +Bau
Beweissicherung Bauwesen
+Beweissicherung +Bauwesen
Beweissicherung nach DIN 4123
+Beweissicherung +nach +DIN +4123
Beweissicherung Ablauf
+Beweissicherung +Ablauf
Vorsorgliche Beweissicherung
+Vorsorgliche +Beweissicherung
Beweissicherung Baumängel
+Beweissicherung +Baumängel
Beweissicherung vor Abriss
+Beweissicherung +vor +Abriss
Beweissicherung vor Baubeginn Nachbar
+Beweissicherung +vor +Baubeginn +Nachbar
Beweissicherung vor Baubeginn Straßenbau
+Beweissicherung +vor +Baubeginn +Straßenbau
Beweissicherung vor Baubeginn Nachbar
+Beweissicherung +vor +Baubeginn +Nachbar
+Beweissicherung +Bau +Nachbar
Beweissicherung vor Baubeginn Kosten
+Beweissicherung +vor +Baubeginn +Kosten
DIN 4123 Beweissicherung
+DIN +4123 +Beweissicherung
+Beweissicherungsverfahren
Beweissicherungsverfahren vor Baubeginn
+Beweissicherungsverfahren +vor +Baubeginn
Beweissicherungsverfahren Bau
+Beweissicherungsverfahren +Bau
Beweissicherungsverfahren Bauwesen
+Beweissicherungsverfahren +Bauwesen
Beweissicherungsverfahren nach DIN 4123
+Beweissicherungsverfahren +nach +DIN +4123
Beweissicherungsverfahren Ablauf
+Beweissicherungsverfahren +Ablauf
Vorsorgliches Beweissicherungsverfahren
+Vorsorgliches +Beweissicherungsverfahren
Selbstständiges Beweissicherungsverfahren
+Selbstständiges +Beweissicherungsverfahren
Beweissicherungsverfahren Baumängel
+Beweissicherungsverfahren +Baumängel
Beweissicherungsverfahren vor Abriss
+Beweissicherungsverfahren +vor +Abriss
Bestandsaufnahme vor Baubeginn
+Bestandsaufnahme +vor +Baubeginn
Bestandsaufnahme Gebäude vor Baubeginn
+Bestandsaufnahme +Gebäude +vor +Baubeginn
Bestandsaufnahme Immobilien vor Baubeginn
+Bestandsaufnahme +Immobilien +vor +Baubeginn
Beweissicherungsverfahren vor Baubeginn Nachbar
+Beweissicherungsverfahren +vor +Baubeginn +Nachbar
Beweissicherungsverfahren vor Baubeginn Straßenbau
+Beweissicherungsverfahren +vor +Baubeginn +Straßenbau
Beweissicherungsverfahren vor Baubeginn Nachbar
+Beweissicherungsverfahren +vor +Baubeginn +Nachbar
Beweissicherungsverfahren Bau Nachbar
+Beweissicherungsverfahren +Bau +Nachbar
Beweissicherungsverfahren vor Baubeginn Kosten
+Beweissicherungsverfahren +vor +Baubeginn +Kosten
DIN 4123 Beweissicherungsverfahren
+DIN +4123 +Beweissicherungsverfahren
|
|
|